Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der xtra audio GmbH
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-Lösungen der xtra audio GmbH (nachfolgend "xtra audio"). Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.2 Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer (gewerbliche Kunden gem. § 14 BGB) als auch an Verbraucher (gem. § 13 BGB). Als Projektinhaber gilt der Account-Inhaber, der ein Projekt erstellt oder die Inhaberschaft wirksam übernommen hat; er ist zugleich alleiniger Vertragspartner von xtra audio für kostenpflichtige Leistungen. Als Account-Inhaber gilt jede natürliche oder juristische Person mit einem registrierten Account auf der Plattform - unabhängig davon, ob sie einem Projekt zugeordnet ist oder nicht. Soweit diese AGB keine Unterscheidung treffen, gelten alle Regelungen für Account-Inhaber gleichermaßen. Die von xtra audio erbrachte Leistung (die Bereitstellung der Playout-Software als cloudbasierte Anwendung über das Internet) stellt eine digitale Dienstleistung im Sinne von § 327 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar. Regelungen dieser AGB, die auf Verträge über digitale Inhalte oder digitale Produkte Bezug nehmen, sind entsprechend auszulegen.
1.3 Wichtiger Hinweis: Der Leistungsumfang umfasst ausschließlich die Bereitstellung der Playout-Software als SaaS-Lösung. Die Haftung für Verfügbarkeit, Stabilität und Sicherheit von Streaming-Servern, CDN-Diensten oder Internetverbindungen des Projektinhabers liegt ausdrücklich nicht bei xtra audio. Etwaige Ausfälle im Bereich „Last Mile" oder beim Streaming-Provider sind ausschließlich Sache des Projektinhabers. Die Bereitstellung von Streaming-Servern (Server-Hosting für Hörer-Slots) sowie die tatsächliche Übertragung der Daten an Endnutzer sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, sofern nicht explizit schriftlich anders vereinbart.
1.4 Maßgeblichkeit der deutschen Fassung: Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Sofern Übersetzungen in andere Sprachen bereitgestellt werden, dienen diese ausschließlich zu Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungskonflikten zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung rechtlich maßgeblich.
2. Definitionen
Im Rahmen dieser AGB gelten die folgenden Definitionen:
2.1 Account: Ein Account ist das individuelle Benutzerkonto einer natürlichen oder juristischen Person auf der Plattform. Natürliche Personen können genau einen Account besitzen. Juristische Personen können, soweit technisch vorgesehen, mehrere Accounts für unterschiedliche Organisationseinheiten anlegen. Der Account dient sowohl als Zugangskonto zur Plattform als auch als Identität innerhalb von Projekten. Alle Accounts sind strukturell gleichwertig; Unterschiede ergeben sich ausschließlich aus der Rolle, die dem Account innerhalb eines Projekts zugewiesen wurde.
2.2 Account-Inhaber: Als Account-Inhaber gilt jede natürliche oder juristische Person mit einem registrierten Account auf der Plattform - unabhängig davon, ob sie einem Projekt zugeordnet ist oder nicht.
2.3 Projekt: Ein Projekt ist die zentrale Organisations- und Abrechnungseinheit innerhalb der Plattform. Innerhalb eines Projekts werden Sender, die Media Library und weitere gebuchte Leistungen verwaltet. Ein Projekt ist kein eigener Account, sondern ein gemeinsamer Arbeitsbereich, dem mehrere Accounts mit unterschiedlichen Rollen zugeordnet sein können.
2.4 Plattform: Die Plattform bezeichnet die gesamte von xtra audio betriebene und über das Internet zugängliche Softwareumgebung, bestehend aus der Playout-Software, der Media Library, dem Account- und Projektverwaltungssystem sowie allen weiteren integrierten Funktionen und Oberflächen (z. B. Dashboard, API-Schnittstellen). Die Plattform ist die technische Grundlage, auf der Accounts angelegt, Projekte verwaltet und kostenpflichtige Leistungen genutzt werden. Nicht zur Plattform gehören externe Dienste Dritter, insbesondere Streaming-Provider, CDN-Dienste oder KI-Anbieter, auch wenn diese über die Plattform angebunden oder gesteuert werden können.
2.5 Projektinhaber: Der Projektinhaber ist der Account-Inhaber, der das Projekt erstellt hat oder dem die Inhaberschaft wirksam übertragen wurde. Der Projektinhaber ist der alleinige Vertragspartner von xtra audio hinsichtlich aller kostenpflichtigen Leistungen des Projekts und trägt die übergeordnete Verantwortung für das Projekt und alle darin handelnden Personen (vgl. Ziffer 6.5). Pro Projekt gibt es zu jedem Zeitpunkt genau einen Projektinhaber.
2.6 Projektmitglied: Ein Projektmitglied ist jeder Account-Inhaber, dem vom Projektinhaber Zugang zu einem Projekt gewährt wurde, ohne dass diesem die Inhaberschaft übertragen wurde. Projektmitglieder handeln im Rahmen der ihnen zugewiesenen Berechtigungen innerhalb des Projekts. Ihre Rechte und Pflichten aus diesen AGB gelten unabhängig davon, ob sie selbst Vertragspartner kostenpflichtiger Leistungen sind.
2.7 Sender: Eine einzelne Instanz der Playout-Software innerhalb eines Projekts, die zur Automation und Planung eines Audio-Signals dient.
2.8 Playout-Software: Die von xtra audio als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte cloudbasierte Anwendung zur Audio-Automation und Sendeplanung.
2.9 Media Library: Das innerhalb eines Projekts zur Verfügung stehende System zur Verwaltung von Inhalten, das sowohl den Cloud-Speicherplatz für Dateien als auch die zugehörige Datenbank für Metadaten und Strukturinformationen umfasst.
2.10 Add-on: Ein Add-on ist eine eigenständige, optionale Erweiterung (z. B. zusätzlicher Speicher), die eine eigene Laufzeit und ein eigenes Kündigungsrecht besitzt. Die Laufzeit eines Add-ons ist nicht an die eines Senders gebunden; es kann separat verlängert oder gekündigt werden, sofern nichts anderes im jeweiligen Tarif vereinbart ist.
2.11 Inhalte: Sämtliche von Account-Inhabern hochgeladene oder erstellte Daten, insbesondere Audio-Dateien, Metadaten, Sendepläne und Grafiken.
2.12 Streaming-Provider: Externe Drittanbieter, die Serverkapazitäten für die Auslieferung des Audio-Signals an Endhörer bereitstellen.
2.13 Tarif: Ein Tarif bezeichnet ein von xtra audio bereitgestelltes Leistungspaket mit definiertem Funktionsumfang, Nutzungsgrenzen und Preis. Der konkrete Leistungsumfang eines Tarifs ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarifbeschreibung auf der Plattform.
2.14 Abonnement: Ein Abonnement bezeichnet den durch den Buchungsprozess zustande gekommenen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung eines Senders oder Add-ons auf Basis eines gewählten Tarifs. Ein Abonnement läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum und verlängert sich automatisch, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird (vgl. Ziffer 9.1).
2.15 Einmalleistung: Eine Einmalleistung ist eine kostenpflichtige Leistung, die einmalig gebucht und abgerechnet wird, ohne dass ein fortlaufendes Abonnement entsteht.
3. Registrierung und Account-Struktur
3.1 Account-Registrierung: Durch die Registrierung eines Accounts kommt ein unentgeltlicher Rahmenvertrag über die Nutzung der Plattform auf Basis dieser AGB zustande. Die Registrierung setzt voraus, dass der Account-Inhaber die Geltung dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses ausdrücklich bestätigt. Ohne diese Bestätigung ist eine Registrierung nicht möglich. Projektmitglieder, die über eine Einladung zur Plattform gelangen, bestätigen die Geltung dieser AGB spätestens bei der erstmaligen Anmeldung auf der Plattform.
3.2 Korrektheit der Account-Angaben: Der Account-Inhaber ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und korrekte Angaben zu machen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Änderungen relevanter Angaben - insbesondere der E-Mail-Adresse, der Rechnungsadresse sowie bei gewerblichen Account-Inhabern der Firmenbezeichnung und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - sind unverzüglich über die Kontoeinstellungen auf der Plattform zu aktualisieren. Die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als maßgebliche Adresse für sämtliche Vertragskommunikation, einschließlich Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen und sonstiger rechtserheblicher Erklärungen durch xtra audio. Erklärungen, die an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt werden, gelten als zugegangen, auch wenn sie den Account-Inhaber infolge einer unterlassenen Aktualisierung nicht erreichen. xtra audio haftet nicht für Nachteile, die dem Account-Inhaber durch die Verwendung einer veralteten oder unzutreffenden E-Mail-Adresse entstehen.
3.3 Projekterstellung und Vertragsschluss für kostenpflichtige Leistungen: Erstellt ein Account-Inhaber ein Projekt, wird er automatisch Projektinhaber dieses Projekts. Ein Account-Inhaber kann mehrere Projekte erstellen und ist jeweils Projektinhaber der von ihm erstellten Projekte. Jedes Projekt ist dabei eine eigenständige Einheit mit eigenen Abonnements, eigener Media Library und eigenem Abrechnungsverhältnis. Ein verbindlicher Vertrag über kostenpflichtige Leistungen kommt erst durch den Abschluss des Buchungsprozesses innerhalb des jeweiligen Projekts zustande und wird ausschließlich mit dem Projektinhaber geschlossen.
3.4 Testphasen: xtra audio kann Account-Inhabern nach eigenem Ermessen zeitlich begrenzte kostenfreie Testphasen für einzelne Tarife, Funktionen oder Produkte anbieten. Testphasen können sowohl im Rahmen einer Neuregistrierung als auch bestehenden Accounts, beispielsweise im Zusammenhang mit neuen Funktionen, Tarifen, Produkten oder zeitlich begrenzten Aktionen, gewährt werden. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Testphase besteht nicht. Dauer, Umfang sowie etwaige Nutzungsbeschränkungen einer Testphase werden jeweils im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot, insbesondere im Registrierungsprozess, im Account-Bereich oder in der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Plattform angezeigt. Während der Testphase können einzelne Funktionen gegenüber dem regulären kostenpflichtigen Tarif eingeschränkt sein. Während der Testphase entstehen keine Kosten. Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, beginnt mit Aktivierung einer Testphase zugleich ein Abonnement des ausgewählten Tarifs, das während der Testphase kostenfrei genutzt werden kann. Nach Ablauf der angegebenen Testdauer geht dieses Abonnement automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern keine Kündigung vor Ablauf der Testphase über die Kontoverwaltung erfolgt. Die Kündigung während einer Testphase ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich und kostenfrei. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, wird der entsprechende Tarif zum jeweils gültigen Preis für den gewählten Abrechnungszeitraum berechnet. Der Account-Inhaber wird im Rahmen der Registrierung oder Aktivierung einer Testphase ausdrücklich und hervorgehoben auf eine etwaige automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement hingewiesen. Für Verbraucher gilt ergänzend das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Abschluss des Vertrages bzw. Aktivierung der Testphase, sofern der Verbraucher zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht sowie über die Kosten eines sich anschließenden kostenpflichtigen Abonnements informiert wurde. xtra audio ist berechtigt, das Angebot von Testphasen jederzeit zu ändern oder einzustellen. Bereits aktivierte Testphasen bleiben hiervon unberührt und werden bis zu ihrem regulären Ablauf weitergeführt.
3.5 Inaktive Projekte: xtra audio ist berechtigt, Projekte, für die über einen Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten keine aktiven kostenpflichtigen Abonnements bestanden haben (inaktive Projekte), dauerhaft zu löschen. xtra audio wird den Projektinhaber mindestens vier Wochen vor der geplanten Löschung per E-Mail an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse informieren. Die Löschung unterbleibt, wenn der Projektinhaber innerhalb dieser Frist ein neues kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung eines inaktiven Projekts besteht nicht.
3.6 Referenznennung: xtra audio ist berechtigt, gewerbliche Projektinhaber (bei Unternehmen unter Verwendung des Firmenlogos) als Referenzkunden zu benennen. Der Projektinhaber kann dieser Nutzung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss in Textform widersprechen. Ein späterer Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich; in diesem Fall wird xtra audio die Referenznennung innerhalb einer angemessenen Frist von der Webseite und aus digitalen Werbemitteln entfernen. Die Pflicht zur Entfernung gilt nicht für bereits produzierte und in Umlauf gebrachte Materialien, insbesondere gedruckte Werbemittel, Präsentationen oder sonstige physische Medien, bei denen eine nachträgliche Entfernung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
3.7 Einladung von Projektmitgliedern: Der Projektinhaber kann im Rahmen des gewählten Tarifs weitere Account-Inhaber als Projektmitglieder in sein Projekt einladen.
3.8 Geltung der AGB für alle Account-Inhaber: Diese AGB gelten für alle Account-Inhaber - unabhängig davon, ob sie Projektinhaber, Projektmitglied oder kein Mitglied eines Projektes sind. Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur den Projektinhaber betreffen (insbesondere Zahlungspflichten, Kündigung und übergeordnete Verantwortung), sind sie entsprechend gekennzeichnet.
3.9 Inhaberwechsel: Der Projektinhaber ist berechtigt, die Inhaberschaft eines Projekts über die dafür vorgesehene Funktion auf der Plattform auf einen anderen Account-Inhaber zu übertragen (“Übertragung”). Die Übertragung wird mit Abschluss des plattformseitigen Übergabeprozesses wirksam, in dessen Rahmen der neue Projektinhaber die Übernahme aller Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrages sowie die Geltung dieser AGB ausdrücklich bestätigen muss.
3.10 Haftung bei Übertragung: Im Falle einer Übertragung haftet der bisherige Projektinhaber neben dem neuen Projektinhaber als Gesamtschuldner für:
- alle bis zum Zeitpunkt der Übertragung gegenüber xtra audio entstandenen Forderungen (z. B. offene Rechnungen, Verzugsschäden), sowie
- Ansprüche Dritter (insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechts-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen), die auf Handlungen oder Inhalten beruhen, die während seiner Projektinhaberschaft auf der Plattform vorgenommen wurden oder eingestellt worden sind, unabhängig davon, ob diese Ansprüche erst nach dem Zeitpunkt der Übertragung geltend gemacht werden.
Die Haftung für Ansprüche Dritter gemäß dem zweiten Spiegelstrich ist auf einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Zeitpunkt der Übertragung begrenzt, sofern xtra audio von dem anspruchsbegründenden Sachverhalt innerhalb dieser Frist Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. xtra audio ist verpflichtet, den bisherigen Projektinhaber unverzüglich zu informieren, sobald ein Dritter einen Anspruch geltend macht, der in seinen Verantwortungsbereich fallen könnte. Die Haftung nach diesem Absatz entfällt, sofern xtra audio den bisherigen Projektinhaber ausdrücklich in Textform aus der Haftung entlässt.
4. Leistungsumfang und Verfügbarkeit (SLA)
4.1 Funktionen: Der konkrete Funktionsumfang der Playout-Software ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den gebuchten Add-ons zum Zeitpunkt der Bestellung.
4.2 Verfügbarkeitsziel: xtra audio strebt eine Verfügbarkeit der Playout-Software von 99 % im Jahresmittel an. Sofern bestimmte Tarife höhere Verfügbarkeiten zusichern, haben diese gegenüber der vorstehenden Regelung Vorrang. Die Messung erfolgt automatisiert durch das interne Monitoring-System von xtra audio, welches als maßgebliche Instanz für die Ermittlung der Verfügbarkeit dient. Macht der Projektinhaber glaubhaft, dass das Verfügbarkeitsziel in einem bestimmten Zeitraum unterschritten worden sein könnte, stellt xtra audio auf Verlangen einen Auszug der relevanten Monitoring-Statistik für den betreffenden Zeitraum bereit.
4.3 Geringfügige Störungen: Kurze Unterbrechungen der Erreichbarkeit von jeweils bis zu 15 Minuten (z.B. für notwendige Dienst-Neustarts, Cache-Leerungen oder kurzzeitige Netzschwankungen) gelten nicht als Ausfallzeit im Sinne der Verfügbarkeitsberechnung, sofern die Gesamtsumme dieser Unterbrechungen einen Zeitraum von vier Stunden pro Kalendermonat nicht überschreitet.
4.4 Rechtsfolgen bei Unterschreitung: Sollte die Verfügbarkeit das angestrebte Ziel unterschreiten, steht dem Projektinhaber ein gesetzliches Minderungsrecht zu. Die Minderung ist auf den Anteil des monatlichen Entgelts begrenzt, der dem Zeitraum der tatsächlichen Nichtverfügbarkeit entspricht (pro rata temporis). Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz oder pauschalierte Entschädigungen sind - vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10 - ausgeschlossen.
4.5 Geltendmachung: Minderungsansprüche müssen vom Projektinhaber innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats, in dem die Unterschreitung aufgetreten sein soll, in Textform geltend gemacht werden. Der Projektinhaber hat den Zeitraum und die Art der wahrgenommenen Störung dabei so genau wie möglich zu beschreiben. Zur Verifizierung der Ansprüche gleicht xtra audio die Meldung mit den eigenen Monitoring-Logs (gemäß Ziffer 4.2) ab.
4.6 Leistungsänderungen und Weiterentwicklung: Da die Playout-Software als SaaS-Lösung kontinuierlich weiterentwickelt wird, ist xtra audio berechtigt, den Funktionsumfang der Software jederzeit zu ändern, zu erweitern oder - bei Vorliegen eines triftigen Grundes - teilweise einzuschränken. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung zur Anpassung an den Stand der Technik, zur Optimierung der Systemsicherheit, aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder zur Verbesserung der Nutzererfahrung erforderlich ist.
4.7 Wesentliche Änderungen: Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Einschränkung einer von Account-Inhabern genutzten Hauptfunktion, wird xtra audio den Projektinhaber hierüber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren. In diesem Fall steht dem Projektinhaber ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des betroffenen Senders oder Add-ons zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
4.8 APIs und Drittintegrationen: xtra audio behält sich vor, Schnittstellen (APIs) oder Integrationen zu Drittanbietern anzupassen oder einzustellen, insbesondere wenn der Drittanbieter seinen Dienst ändert, einstellt oder die technische Kompatibilität nicht mehr ohne unverhältnismäßigen Aufwand gewährleistet werden kann.
4.9 Support: Art, Umfang und Reaktionszeiten des Kundensupports richten sich nach dem vom Projektinhaber gebuchten Tarif und sind in der jeweiligen Tarifbeschreibung auf der Plattform definiert.
5. Nutzungsrechte
5.1 Einräumung: xtra audio räumt jedem Account-Inhaber ein einfaches Recht ein, die Playout-Software während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Handelt der Projektinhaber als Unternehmer (§ 14 BGB), ist er darüber hinaus berechtigt, die Nutzung eines Projekts im Rahmen seines eigenen Leistungsangebots an einen gewerblichen Endkunden weiterzuvermitteln und für diesen Zweck Projektmitglieder-Accounts des Unterlizenznehmers in das Projekt einzuladen. xtra audio stellt hierfür keine gesonderten Reselling-Funktionen bereit; das Projekt verbleibt in jedem Fall im Account des Projektinhabers, der gegenüber xtra audio alleiniger Vertragspartner bleibt und für sämtliche Handlungen des Unterlizenznehmers wie für eigenes Verhalten haftet. Eine weitere Unterlizenzierung durch den Unterlizenznehmer ist ausgeschlossen.
5.2 Beschränkungen: Eine über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung ist untersagt. Jedem Account-Inhaber ist es insbesondere untersagt:
- Die Playout-Software zu dekompilieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen oder den Quellcode in sonstiger Weise zugänglich zu machen, sofern dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.
- Automatisierte Systeme (z. B. Bots, Crawler oder Scraper) einzusetzen, um Daten aus der Plattform zu extrahieren oder die Benutzeroberfläche zu steuern, sofern keine schriftliche Genehmigung von xtra audio vorliegt. Ausgenommen hiervon ist die bestimmungsgemäße Nutzung der von xtra audio offiziell bereitgestellten API-Schnittstellen im Rahmen ihrer dokumentierten Funktionen.
- Sicherheitsvorkehrungen der Plattform zu umgehen, zu deaktivieren oder deren Wirksamkeit zu prüfen (z. B. durch Vulnerability Scanning oder Penetration Testing) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von xtra audio. Ausgenommen hiervon ist die verantwortungsvolle Erforschung und Meldung von Sicherheitslücken im Rahmen der von xtra audio bereitgestellten Vulnerability Disclosure Policy. Die missbräuchliche Ausnutzung von Sicherheitslücken ist unabhängig davon jederzeit und ausnahmslos untersagt. xtra audio behält sich vor, entsprechende Verstöße ohne weitere Ankündigung zur Anzeige zu bringen.
6. Pflichten der Account-Inhaber, Urheberrecht und Speicher-Limits
6.1 Verantwortung: Jeder Account-Inhaber trägt die Verantwortung für seine eigenen Inhalte und die Rechtmäßigkeit seines Handelns auf der Plattform. Handelt der Projektinhaber als Unternehmer (§ 14 BGB), haftet er darüber hinaus gegenüber xtra audio verschuldensunabhängig für sämtliche Handlungen und Inhalte aller dem Projekt zugeordneten Projektmitglieder wie für eigenes Verhalten, unabhängig davon, ob die Identität des handelnden Account-Inhabers feststellbar ist. Handelt der Projektinhaber als Verbraucher (§ 13 BGB), haftet er für Handlungen und Inhalte der von ihm eingeladenen Projektmitglieder nur, soweit er die Rechtsverletzung kannte oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte kennen müssen (Verschuldenshaftung). Eine weitergehende verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit des gesamten Sendebetriebs des Projekts. Der Projektinhaber ist verpflichtet, alle Projektmitglieder vor deren Einladung in das Projekt über die geltenden Nutzungsbedingungen zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
6.2 Urheberrecht & Lizenzen: Jeder Account-Inhaber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzung seiner Inhalte rechtmäßig erfolgt. Sofern und soweit die Nutzung eine öffentliche Wiedergabe oder Verbreitung darstellt, ist der Projektinhaber verpflichtet, die erforderlichen Lizenzen bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, GVL oder internationale Pendants) auf eigene Rechnung einzuholen. Hinsichtlich der Freistellung von Ansprüchen Dritter gilt:
- Handelt der Projektinhaber als Unternehmer (gewerblicher Kunde), stellt er xtra audio von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder der Inhalte durch ihn oder die ihm zugeordneten Projektmitglieder beruhen. Dies umfasst auch die Übernahme der angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
- Handelt der Projektinhaber als Verbraucher, besteht diese Freistellungsverpflichtung nur, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Die Erstattungspflicht für Rechtsverteidigungskosten ist in diesem Fall auf die notwendigen Kosten und die gesetzlichen Gebühren (z. B. nach RVG) beschränkt.
6.3 Speicher-Limits: Überschreitet der Projektinhaber durch Kündigung von Leistungen oder Downgrades das aktuell zustehende Speicherlimit in der Media Library, ist er verpflichtet, den Speicherstand umgehend durch Löschung eigener Inhalte anzupassen.
6.4 Backup-Pflicht: xtra audio ist kein Archivierungsdienst. Jeder Account-Inhaber ist verpflichtet, Kopien seiner Inhalte auf eigenen Systemen vorzuhalten. xtra audio übernimmt keine Garantie für die Wiederherstellung verloren gegangener Inhalte.
6.5 Zurechnung des Verhaltens von Projektmitgliedern: Der Projektinhaber haftet für sämtliche Handlungen und Rechtsverletzungen, die über die von ihm eingeladenen Projektmitglieder vorgenommen werden, wie für eigenes Verhalten. Er hat alle Projektmitglieder zur Einhaltung dieser AGB zu verpflichten.
6.6 Verbotene Nutzungen: Jeder Account-Inhaber verpflichtet sich, die Plattform nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke einzusetzen. Untersagt sind insbesondere:
- Die Verbreitung von Inhalten, die gegen Strafgesetze verstoßen (z. B. Volksverhetzung, Beleidigung, Gewaltverherrlichung oder kinderpornografische Inhalte).
- Das Hochladen oder die Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Trojaner, Ransomware) oder anderen schädlichen Codes.
- Der Versand von unverlangten Werbenachrichten (Spam) oder die Nutzung der Infrastruktur für Phishing-Aktivitäten.
- Aktivitäten, die auf eine Überlastung oder Störung der Infrastruktur abzielen (z. B. Denial-of-Service-Angriffe).
- Die Nutzung des bereitgestellten Speichers (Media Library) für Zwecke, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb der Sendeautomation stehen (z. B. Nutzung als allgemeiner Backup- oder Filehosting-Dienst für externe Dritte).
7. Meldung von Rechtsverletzungen und Sperrung (Takedown)
7.1 Rechtstreue und Verfahren: xtra audio respektiert das geistige Eigentum Dritter und agiert gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DSA) sowie des geltenden deutschen Urheberrechts. xtra audio ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte, einzelne Sender oder das gesamte Projekt unverzüglich zu sperren, wenn eine Meldung über eine vermeintliche Rechtsverletzung eingeht, die hinreichend präzise und begründet ist. Ergänzend wendet xtra audio für Account-Inhaber mit US-Bezug Verfahrensgrundsätze gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) an.
7.2 Meldeverfahren: xtra audio hält ein leicht zugängliches Melde- und Abhilfeverfahren bereit. Nach einer begründeten Sperrung wird xtra audio den betroffenen Projektinhaber unmittelbar über die erfolgte Sperrung informieren. Dem Projektinhaber steht das Recht zu, innerhalb einer angemessenen Frist eine Gegendarstellung einzureichen. xtra audio entscheidet nach Prüfung der Argumente über die dauerhafte Löschung, die Aufrechterhaltung der Sperre oder die Freigabe der Inhalte.
7.3 Sanktionen bei Missbrauch: xtra audio behält sich vor, Accounts von Account-Inhabern, die wiederholt und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen oder das Meldeverfahren missbräuchlich für unbegründete Meldungen nutzen, vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Ist der betroffene Account-Inhaber zugleich Projektinhaber eines oder mehrerer Projekte, erstreckt sich die Sperrung im Zweifel auch auf die zugehörigen Projekte und damit auf den Zugriff aller dem Projekt zugeordneten Projektmitglieder. xtra audio wird bei der Entscheidung über den Umfang der Sperrung die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und, soweit möglich und zumutbar, eine auf den betroffenen Account beschränkte Maßnahme vorziehen.
7.4 Haftungsausschluss: xtra audio haftet nicht für Betriebsausfälle, die durch eine berechtigte Sperrung aufgrund eines Verdachts auf Rechtsverletzungen entstehen.
7.5 Haftungsprivileg als Hosting-Provider: xtra audio ist Anbieter von Hosting-Diensten im Sinne von Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DSA). xtra audio macht sich die von Account-Inhabern hochgeladenen oder erstellten Inhalte nicht zu eigen und übt keine redaktionelle Kontrolle über diese aus. xtra audio haftet für rechtswidrige Inhalte, die von Account-Inhabern auf der Plattform eingestellt werden, nicht, sofern xtra audio keine tatsächliche Kenntnis von der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Inhalte hat oder, nach Erlangung dieser Kenntnis, unverzüglich tätig wird, um die Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren (Art. 6 Abs. 1 DSA). Das Haftungsprivileg entfällt, wenn xtra audio von einem Nutzer, dem es untergeordnet ist oder den es beaufsichtigt, tätig wird. Es entfällt zudem, sobald xtra audio durch eine hinreichend begründete Meldung gemäß Ziffer 7.1 Kenntnis von einem konkreten rechtswidrigen Inhalt erlangt und nicht unverzüglich handelt. Diese Regelung lässt die Verpflichtungen von xtra audio nach dem DSA, insbesondere zur Einrichtung und Unterhaltung eines Melde- und Abhilfeverfahrens gemäß Art. 16 DSA, unberührt.
8. Zahlungsbedingungen und Abrechnung
8.1 Tarife: Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) und der gewählten Währung (z. B. EUR oder USD). Die Zahlung ist jeweils für die gewählte Laufzeit im Voraus fällig.
8.2 Preise und Steuern: Die ausgewiesenen Preise verstehen sich je nach Standort und Status des Projektinhabers als Brutto- oder Nettopreise. Die jeweils anwendbare Steuer wird im Checkout-Prozess berechnet und ausgewiesen; gegebenenfalls findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. Der endgültig zu zahlende Betrag einschließlich etwaiger Steuern wird dem Projektinhaber vor Abschluss des Buchungsprozesses transparent ausgewiesen. Wählt der Projektinhaber eine Preiswährung, die von der lokalen Währung abweicht (z. B. USD statt EUR), wird die anwendbare Steuer auf Basis des gewählten Währungsbetrags berechnet. Für die Umrechnung in die jeweilige Landeswährung zum Zweck der Steuerausweisung und -abführung legt xtra audio den Wechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zugrunde. Der im Checkout ausgewiesene Steuer- und Gesamtbetrag in der Landeswährung ist aufgrund von Kursschwankungen als Näherungswert zu verstehen; maßgeblich für die Abrechnung ist der tatsächliche Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion.
8.3 Rechnungsstellung: Rechnungen werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt.
8.4 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist xtra audio berechtigt, den Zugang zum betroffenen Sender oder dem gesamten Projekt nach Ablauf einer Mahnfrist von mindestens 10 Tagen ohne weitere individuelle Ankündigung automatisch zu sperren. Die Zahlungspflicht des Projektinhabers bleibt hiervon unberührt.
8.5 Preisanpassungen: xtra audio ist berechtigt, die Preise für Tarife anzupassen.
8.6 Sonderkündigungsrecht: Preisanpassungen werden dem Projektinhaber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Im Falle einer Erhöhung (ausgenommen bei rein steuerbedingten oder auf zwingenden staatlichen Abgaben basierenden Anpassungen) steht dem Projektinhaber ein Sonderkündigungsrecht zu, das bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ausgeübt werden kann. xtra audio wird den Projektinhaber in der Mitteilung explizit auf dieses Recht und die Folgen einer nicht ausgeübten Kündigung hinweisen.
9. Laufzeit, Kündigung und Datenlöschung
9.1 Verlängerung: Abonnements verlängern sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern sie nicht vor Ablauf über die Projektverwaltung gekündigt werden.
9.2 Funktionseinstellung: Mit Ablauf der Vertragslaufzeit eines Senders oder eines Add-ons endet die aktive Bereitstellung der entsprechenden Funktionen (insbesondere der Sendebetrieb). Der Zugriff auf die damit verbundenen Daten bleibt für die Dauer der Reaktivierungsfrist (Ziffer 9.3) in einem eingeschränkten Verwaltungsmodus erhalten.
9.3 Reaktivierungsfrist und Datenexport: Der Projektinhaber hat nach Ablauf einer Leistung oder Unterschreitung eines Limits 7 Tage lang die Möglichkeit, den vertragskonformen Zustand durch eine erneute Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements oder manuelle Löschung von Inhalten wiederherzustellen. Während dieser Frist gewährt xtra audio dem Projektinhaber einen eingeschränkten Zugriff auf das Projekt, der ausschließlich dem Zweck dient, eigene Inhalte zu sichern (Export) oder zu löschen. Eine aktive Nutzung der Playout-Software über diese Verwaltungstätigkeiten hinaus ist ausgeschlossen.
9.4 Endgültige Löschung: Nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist ist xtra audio berechtigt und verpflichtet, alle mit dem gekündigten Sender oder Add-on verbundenen Daten sowie überschüssige Inhalte der Media Library dauerhaft und unwiderruflich zu löschen. Um den vertragskonformen Zustand der Media Library wiederherzustellen, erfolgt die Löschung überschüssiger Inhalte automatisiert nach dem Alter der Dateien (beginnend mit den ältesten Uploads), bis das aktuell zustehende Speicherlimit wieder eingehalten wird. Mit Abschluss dieser Löschung unterliegt ein verbleibendes inaktives Projekt den Regelungen aus Ziffer 3.5.
9.5 Abhängigkeit der Projektmitglieder: Der Zugriff der Projektmitglieder auf das Projekt ist strikt an den Status des Projekts gebunden. Mit der Beendigung, Sperrung oder Löschung des Projekts enden automatisch auch sämtliche projektbezogenen Nutzungsrechte der zugehörigen Accounts.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Umfang: xtra audio haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet xtra audio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) wird die verschuldensunabhängige Haftung von xtra audio für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, insoweit ausgeschlossen, als diese Mängel den vertragsgemäßen Betrieb der Playout-Software nicht dauerhaft oder wesentlich beeinträchtigen. Für wesentliche anfängliche Mängel, die xtra audio bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, bleibt die Haftung nach Maßgabe von Ziffer 10.1 und 10.2 unberührt. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) bleibt die gesetzliche Haftung für anfängliche Mängel unberührt. Die Haftung für Verschulden bleibt in beiden Fällen unberührt.
10.4 Haftungshöchstgrenze: Bei laufend zu zahlenden Entgelten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit pro Kalenderjahr auf die Summe der in diesem Kalenderjahr vom Projektinhaber gezahlten Entgelte begrenzt.
10.5 Drittanbieter: xtra audio haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall von Drittdiensten (Dritt-APIs oder den Diensten des Streaming-Providern des Projektinhabers) entstehen.
10.6 Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet xtra audio bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern der betroffene Account-Inhaber eine angemessene Datensicherung (siehe Ziffer 6.4) durchgeführt hat. Die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
10.7 Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten des Sendebetriebs, Imageschäden oder den Verlust von Werbeeinnahmen, wird gegenüber gewerblichen Projektinhabern – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10.1 – ausgeschlossen. Gegenüber Projektinhabern, die Verbraucher sind, gilt dieser Ausschluss nur für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) darstellen.
10.8 Höhere Gewalt (Force Majeure): xtra audio haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die xtra audio nicht zu vertreten hat. Als solche gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Pandemien, Streiks sowie schwerwiegende Störungen der technischen Infrastruktur (z. B. großflächige Stromausfälle, Ausfall zentraler Internet-Knotenpunkte oder gezielte Cyberangriffe durch Dritte, die trotz Einhaltung des aktuellen Stands der Technik nicht abgewehrt werden konnten).
10.9 Rechtsfolge bei Force Majeure: Im Falle solcher Ereignisse verlängern sich die Leistungsfristen automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert eine solche Behinderung länger als 30 Tage an, ist jede Vertragspartei berechtigt, vom betroffenen Teil des Vertrages zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für den Zeitraum des Leistungsausfalls nach der Kündigung werden zeitanteilig erstattet.
11. Datenschutz
11.1 xtra audio verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
11.2 Für die Nutzung der Playout-Software wird dem Projektinhaber auf Anfrage ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO innerhalb der Plattform bereitgestellt.
11.3 Funktions- und Service-Kommunikation: Zur vertragsgemäßen Bereitstellung der SaaS-Dienstleistung gehört auch die Übermittlung technischer und funktionaler Informationen. Dies umfasst insbesondere:
- Onboarding & Welcome-Mails: Informationen zur Ersteinrichtung nach der Registrierung.
- System-Notifications: Warnungen bei Limit-Überschreitungen, Wartungsfenster oder Sicherheits-Updates.
- Produkt-Guiding (Tipps & Tricks): Hilfestellungen und Best-Practice-Anleitungen zur effizienten Nutzung der bestehenden Funktionen der Playout-Software.
Diese Informationen werden an die im jeweiligen Account hinterlegte E-Mail-Adresse versendet und sind für die Vertragserfüllung notwendig. Diese Regelungen gelten vollumfänglich für alle Account-Inhaber - unabhängig von einer Projektzugehörigkeit.
11.4 Marketing und Newsletter: Weitergehende werbliche Informationen (z. B. Angebote zu Upgrades, Partnerevents oder allgemeine Branchen-News) werden nur versendet, wenn der jeweilige Account-Inhaber hierzu ausdrücklich eingewilligt hat (Opt-In) oder die Voraussetzungen für Bestandskundenwerbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG vorliegen. Jeder Account-Inhaber kann dieser werblichen Nutzung jederzeit widersprechen (z. B. via Unsubscribe-Link oder Profileinstellungen). Diese Wahlmöglichkeit (Opt-In/Opt-Out) besteht individuell für jeden Account. Der Projektinhaber ist nicht berechtigt, stellvertretend für Projektmitglieder in die werbliche Nutzung von deren personenbezogenen Daten einzuwilligen, sofern keine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
11.5 Sichtbarkeit innerhalb eines Projekts: Jedes Projektmitglied wird darauf hingewiesen, dass Projektmitglieder mit Administratorrechten, insbesondere der Projektinhaber, systembedingt Einsicht in bestimmte Aktivitäten und Daten der zugeordneten Projektmitglieder haben können (z. B. Log-Files über Änderungen an Sendeplänen oder Uploads), sofern dies zur Verwaltung des Projekts erforderlich ist. Darüber hinaus hat xtra audio als Betreiber der Plattform im Rahmen seiner technischen und rechtlichen Verantwortung Zugriff auf projektbezogene Daten, insbesondere soweit dies zur Gewährleistung des Plattformbetriebs, zur Erfüllung gesetzlicher Auskunfts- oder Aufbewahrungspflichten oder zur Untersuchung von Rechtsverstößen gemäß Ziffer 7 erforderlich ist. xtra audio wird diesen Zugriff auf das notwendige Maß beschränken und im Einklang mit den Bestimmungen des §11 sowie der geltenden Datenschutzgesetze ausüben.
11.6 Informationspflicht des Projektinhabers: Der Projektinhaber verpflichtet sich, alle Personen, die er in sein Projekt einlädt, vorab über die Datenverarbeitung durch xtra audio sowie über den Erhalt von System-Kommunikation gemäß Ziffer 11.3 zu informieren.
12. Nutzung von KI-basierten Funktionen
12.1 Funktionsweise: Sofern der gewählte Tarif KI-gestützte Funktionen umfasst, werden zur Erbringung dieser Leistungen Eingaben (Prompts) der Account-Inhaber sowie Metadaten aus den Inhalten des Projekts (z. B. Informationen aus der Media Library oder dem Musikarchiv) automatisiert ausgelesen und verarbeitet.
12.2 Datenübermittlung in Drittstaaten: Zur Bereitstellung dieser Funktionen arbeitet xtra audio mit externen KI-Dienstleistern zusammen. Sofern hierbei eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten (insbesondere USA) erfolgt, stellt xtra audio ein angemessenes Datenschutzniveau durch geeignete Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO sicher (insbesondere durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission sowie, falls erforderlich, zusätzliche ergänzende Schutzmaßnahmen).
12.3 Hinweis zur Datenverarbeitung durch KI-Anbieter: Jedem Account-Inhaber ist bekannt, dass die Anbieter der eingesetzten KI-Modelle (z. B. Google, Anthropic, OpenAI) die übermittelten Eingaben (Prompts) und Metadaten unter Umständen zur Verbesserung ihrer Dienste und zum Training ihrer Modelle nutzen können, sofern dies den jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter entspricht. xtra audio hat auf diese Datenverwendung durch die Drittanbieter keinen unmittelbaren Einfluss.
12.4 Eigenverantwortung des Account-Inhabers: Es obliegt der alleinigen Verantwortung jedes Account-Inhabers, zu entscheiden, welche Inhalte er für KI-gestützte Funktionen verwendet. xtra audio empfiehlt dringend, keine personenbezogenen Daten sowie sensible, vertrauliche oder unveröffentlichte Inhalte (z. B. exklusive Musikproduktionen vor dem Release-Datum) für KI-Funktionen zu nutzen, sofern der Account-Inhaber eine Verwendung dieser Daten zum Training von Modellen durch Drittanbieter ausschließen möchte.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
13.1 Widerrufsrecht: Sofern der Projektinhaber Verbraucher (§ 13 BGB) ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular werden dem Projektinhaber spätestens bei Vertragsschluss im Text der Bestätigungs-E-Mail übermittelt. Die Bestätigungs-E-Mail gilt als dauerhafter Datenträger im Sinne des Gesetzes und ermöglicht dem Projektinhaber die dauerhafte Speicherung und Archivierung der übermittelten Informationen.
13.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung einer digitalen Dienstleistung (hier: Zugang zur Playout-Software als SaaS-Lösung gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 BGB), wenn xtra audio mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Projektinhaber im Rahmen des Buchungsprozesses:
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass xtra audio mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
13.3 Wertersatz: Soweit das Widerrufsrecht nicht gemäß Ziffer 13.2 erloschen ist und der Projektinhaber den Vertrag widerruft, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, hat der Projektinhaber xtra audio einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungsvorbehalt: xtra audio ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z. B. Änderung der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischen Weiterentwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken) erforderlich ist und den Projektinhaber nicht unangemessen benachteiligt.
14.2 Verfahren bei Änderungen gegenüber Unternehmern: Handelt der Projektinhaber als Unternehmer (§ 14 BGB), werden ihm Änderungen dieser AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung benennt die geänderten Ziffern und beschreibt die wesentlichen Unterschiede zur bisherigen Fassung in verständlicher Form. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Projektinhaber ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. xtra audio wird den Projektinhaber in der Mitteilung ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Ausgenommen vom vorstehenden Schweigensprinzip sind Änderungen, die
- Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen zu Lasten des Projektinhabers neu einführen oder bestehende wesentlich verschärfen,
- die Vertragslaufzeit oder automatische Verlängerungsfristen zum Nachteil des Projektinhabers verlängern, oder
- Hauptleistungspflichten von xtra audio wesentlich einschränken.
Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Projektinhabers in Textform und werden erst mit deren Eingang bei xtra audio wirksam. Verweigert der Projektinhaber die Zustimmung, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen; xtra audio ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich zu kündigen.
14.3 Verfahren bei Änderungen gegenüber Verbrauchern: Handelt der Projektinhaber als Verbraucher (§ 13 BGB), bedürfen Änderungen dieser AGB der ausdrücklichen Zustimmung des Projektinhabers (z. B. durch Bestätigung per Klick innerhalb der Plattform oder per E-Mail). xtra audio wird den Projektinhaber über geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform informieren und dabei klar benennen, welche Klauseln geändert werden und worin der Unterschied zur bisherigen Fassung besteht. Erteilt der Projektinhaber seine Zustimmung nicht, wird das Vertragsverhältnis unverändert zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall ist xtra audio berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich zu kündigen. Die Kündigung darf ausschließlich dann ausgesprochen werden, wenn die geplante AGB-Änderung aus einem der in Ziffer 14.1 genannten triftigen Gründe erforderlich ist und den Projektinhaber nicht unangemessen benachteiligt. Bereits im Voraus geleistete Zahlungen für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden zeitanteilig erstattet.
xtra audio wird den Projektinhaber in der Mitteilung ausdrücklich auf sein Recht hinweisen, der Änderung zu widersprechen, sowie auf die Rechtsfolge einer ausbleibenden Zustimmung.
14.4 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.5 Gerichtsstand: Ist der Projektinhaber Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der xtra audio GmbH. Für Projektinhaber, die Kaufmann im Sinne des HGB sind, gilt dies auch im Sinne des §38 ZPO ausdrücklich als Gerichtsstandsvereinbarung.
14.6 Textform und Vorrang: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Form-Erfordernisses. Das Verfahren für AGB-Änderungen (Ziffer 14.2 und 14.3) geht dieser allgemeinen Regelung als Spezialregelungen vor und bleibt von dem allgemeinen Textform-Erfordernis für Individualabreden unberührt.
14.7 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
14.8 Streitbeilegung: xtra audio ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Stand: 7. April 2026